Beitragserhebung

Neben der Einlegerentschädigung und der Anlage des Vermögens einer Sicherungseinrichtung ist die Erhebung von Beiträgen eine weitere Kernaufgabe von Einlagensicherungssystemen. Mit Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) im Jahr 2015 kann die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) den ihr zugeordneten Kreditinstituten erstmals gestatten, einen Teil ihres Beitrags (maximal 30%) in der Form von Zahlungsverpflichtungen zu leisten. Voraussetzung für die Stellung von Zahlungsverpflichtungen ist u. a. deren Besicherung mit risikoarmen Schuldtiteln.

Die EIS Einlagensicherungsbank GmbH fungiert als ein Sicherheitenmanager für die EdB und stellt insofern sicher, dass die Sicherheiten für die gesetzliche Einlagensicherung in Form von zugelassenen risikoarmen, nicht mit Rechten Dritter belasteten Schuldtiteln geleistet werden, die im Entschädigungsfall für die EdB verfügbar sind.